Den wichtigsten Beruf hättest du vergessen: der Anwalt. Er vertritt den Mandanten ( in diesem Fall den Ausländer) gegenüber dem Land als Kläger.
Dann gibt es am Gericht noch den Staatsanwalt, der über den Abschluss eines Ermittlungsverfahrens entscheidet.
Folgende Bereiche kannst du noch ergänzen:
Daueraufenthalt-EG
Arbeitserlaubnis, Arbeitsberechtigung, Beschäftigungserlaubnis
Ausweisung und Abschiebung
Staatsangehörigkeitsrecht ( z.B. doppelte Staatsangehörigkeit)
Die Tätigkeitsbereiche eines Ausländeranwalts habe ich aus dem Web.
Sind damit deine Fragen geklärt?
Grüße
Castor