Beiträge von Slavik

    Viele Ereignisse haben zum Prozess beigetragen. Dies macht es aber nur noch interessanter ;)

    Vorgeschichte

    24. Oktober 1929: Beginn der Weltwirtschaftskrise, von der das Deutsche Reich, neben den USA, am stärksten getroffen wird.
    März 1930: Die Große Koalition von SPD, Zentrumspartei, DVP, DDP und BVP zerbricht auf Initiative des linken SPD-Flügels an der Frage einer durch die Massenarbeitslosigkeit notwendig gewordenen Reform der Arbeitslosenversicherung.
    30. März 1930: Reichspräsident Hindenburg ernennt mit unsicherer Zustimmung des Reichstags Heinrich Brüning von der katholischen Zentrumspartei zum Reichskanzler. Die Regierung erzielt aufgrund ihrer Unterstützung durch Teile der DNVP- sowie der SPD-Fraktion in der Folge knappe Mehrheiten im Reichstag.
    15. Juli 1930: Der Konflikt zwischen Regierung und Reichstag wegen eines rigiden Sparprogramms endet mit der (verfassungsrechtlich problematischen) Umsetzung der abgelehnten Gesetzesvorlage als Notverordnung, der Auflösung des Parlaments und der Ausrufung von Neuwahlen.
    14. September 1930: Die NSDAP steigert sich von 2,6 auf 18,3 Prozent und wird zweitstärkste Partei in der Reichstagswahl 1930; Stimmengewinne gibt es auch für die KPD (13,1 %); Aufgrund der globalen Weltwirtschaftskrise ziehen ausländische Kapitalanleger aus den USA verstärkt Kapital ab, was die Deutsche Wirtschaftskrise weiter verschärft; die SPD (24,5 %) entscheidet sich, die Tolerierung der Regierung Brüning fortzusetzen.
    25. Februar 1932: Politisch lancierte Einbürgerung Hitlers durch Ernennung zum Regierungsrat des Freistaates Braunschweig durch dessen NSDAP-Innenminister Dietrich Klagges.
    10. April 1932: Reichspräsidentenwahl: Trotz demagogischen Wahlkampfs der Nationalsozialisten zugunsten ihres Kandidaten Adolf Hitler wird Hindenburg als Kandidat der Zentrumspartei und der SPD im zweiten Wahlgang wiedergewählt; die Terrorwelle von SA und SS während des Wahlkampfs führt in der Folge zum Verbot beider Organisationen durch die Regierung Brüning.
    30. Mai 1932: Entlassung Brünings durch Reichspräsident Hindenburg als Folge von Intrigen der Kamarilla um Hindenburg.
    1. Juni 1932: Einsetzung eines Präsidialkabinetts unter Kanzler Franz von Papen, der im Laufe seiner Amtszeit mittels weiterer Notverordnungen umfangreiche Spar- und Arbeitsprogramme durchsetzt.
    Sommer 1932: Aufhebung des Verbots von SA und SS infolge einer geheimen Absprache; bürgerkriegsähnliche Zustände im Wahlkampf: Saalschlachten und Straßenkämpfe zwischen den einzelnen Kampforganisationen mit rund 300 Toten und über 1.100 Verletzten; die Reichstagswahl vom Sommer 1932 bringt weitere Zugewinne für die radikalen Parteien (KPD und NSDAP). Mit 37,4 Prozent wird die NSDAP stärkste Partei.
    20. Juli 1932: Der parteilose Papen (vorher: Zentrum) wird mit Notverordnung als Reichskommissar des Landes Preußen eingesetzt. Am 20. Juli setzt er die preußische SPD-Regierung unter Otto Braun und Carl Severing ab, die Staatsgewalt geht auf die Reichsregierung über („Preußenschlag“).
    Juli 1932: Erklärung von 91 Professoren mit der Forderung, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
    12. September 1932: Misstrauensvotum gegen die Regierung Papen und erneute Auflösung des Reichstags;
    Reichstagswahl am 6. November 1932 (die zweite des Jahres): Die NSDAP fällt auf 33,1 Prozent zurück, bleibt aber deutlich stärkste Partei; SPD und Zentrum schlagen ein Koalitionsangebot Papens aus und Pläne seiner Regierung zu einem Putsch und Bekämpfung von NSDAP und KPD mittels der Reichswehr scheitern. Papen tritt zurück.
    19. November 1932: Eingabe einiger Industrieller, Bankiers und Landwirte an Hindenburg mit der Aufforderung, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
    2. Dezember 1932: Generalleutnant Kurt von Schleicher aus der Kamarilla des Reichspräsidenten wird neuer Kanzler und bleibt Reichswehrminister; er versucht erfolglos, eine „Querfront“ zur Unterstützung seiner Politik zu organisieren, aber die Spaltung der NSDAP scheitert und die SPD ist misstrauisch gegenüber seinen Ideen, den Reichstag für längere Zeit aufgelöst zu lassen.
    Januar 1933: Fürsprache zahlreicher Hindenburg nahe stehender Personen beim Reichspräsidenten zugunsten einer Regierungsbildung durch Hitler (unter anderem Wilhelm von Preußen, Elard von Oldenburg-Januschau).
    4. Januar 1933: Treffen Papens mit Hitler im Haus des Bankiers Schröder
    15. Januar 1933: Die NSDAP wird nach der Landtagswahl in Lippe stärkste Kraft und erhöht damit indirekt den Druck auf Schleicher.
    28. Januar 1933: Rücktritt Schleichers, da alle Verhandlungen zur Unterstützung seiner Regierung gescheitert sind und Hindenburg seinen Staatsnotstandsplan ablehnt.

    Hitlers Reichskanzlerschaft [Bearbeiten]
    Denkmal zur Erinnerung an 96 von den Nationalsozialisten ermordete Reichstagsabgeordnete
    Fackelzug zur „Machtergreifung“ Hitlers (Berlin, 30. Januar 1933).

    30. Januar 1933: Adolf Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. Im Kabinett Hitler sitzen zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten: Innenminister Wilhelm Frick und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich.
    31. Januar 1933: Hitlers Propagandaleiter Joseph Goebbels fasst die Ereignisse des für die Machtergreifung entscheidenden Tags in seinem Tagebuch zusammen – wobei dieser Eintrag mangels fundierter Quellenkritik lediglich als exemplarisch für den Triumph, das Pathos und eine implizite Andeutung der anstehenden Diktatur gelten kann:

    „Es ist so weit. Wir sitzen in der Wilhelmstraße. Hitler ist Reichskanzler. Wie im Märchen. Gestern mittag Kaiserhof: wir warten alle. Endlich kommt er. Ergebnis: Er Reichskanzler. Der Alte [gemeint ist Reichspräsident Hindenburg] hat nachgegeben. Er war zum Schluß ganz gerührt. So ist’s recht. Jetzt müssen wir ihn ganz gewinnen. Uns allen stehen die Tränen in den Augen. Wir drücken Hitler die Hand. Er hat’s verdient. Großer Jubel. Unten randaliert das Volk. Gleich an die Arbeit. Reichstag wird aufgelöst.“

    – Joseph Goebbels: Tagebücher, 31. Januar 1933[9]

    1. Februar 1933: Auflösung des Reichstages durch Reichspräsident Paul von Hindenburg
    1. Februar 1933: Aufruf der Reichsregierung an das Deutsche Volk, den Hitler um 22.00 Uhr in seiner ersten Rundfunkrede verliest
    3. Februar 1933: Hitler verkündet vor führenden Vertretern der Reichswehr die „Eroberung neuen Lebensraumes im Osten und dessen rücksichtslose Germanisierung“ als Ziel seiner Politik (Liebmann-Aufzeichnung).
    4. Februar 1933: Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes (so genannte Schubladenverordnung) mit Eingriffen in die Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit.
    4. Februar 1933: Göring ordnet als kommissarischer preußischer Innenminister die zwangsweise Auflösung sämtlicher Gemeindevertretungen Preußens zum 8. Februar und Neuwahlen für den 12. März an. (Gleichzeitig wurden Gemeindeorgane wie Räte und Bürgermeister reichsweit unter Gewaltandrohung aufgelöst bzw. Personen rechtswidrig inhaftiert.)
    20. Februar 1933: Beim Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 Hitlers mit 25 Industriellen stellen diese der NSDAP einen Wahlfonds von drei Millionen Reichsmark zur Verfügung.
    22. Februar 1933: 50.000 SS-/SA-Mitglieder werden zu bewaffneten „Hilfspolizisten“ ernannt.
    27. Februar 1933: Brand des Reichstagsgebäudes, der Niederländer und ehemalige Kommunist Marinus van der Lubbe wird der Brandstiftung beschuldigt. Die Frage der Täterschaft ist jedoch bis heute nicht eindeutig geklärt. Die Tat wird von SA und SS als Vorwand genommen, um Deutschland mit einer Terrorwelle zu überziehen; politische Gegner werden inhaftiert, gefoltert oder liquidiert.
    28. Februar 1933: In Folge des Reichstagsbrands wird die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, die so genannte Reichstagsbrandverordnung, erlassen, die die wesentlichen Grundrechte außer Kraft setzt und eine scheinlegale Basis für die Verfolgung von politischen Gegnern schafft.
    28. Februar 1933: Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe[10]
    5. März 1933: Neuwahlen: Die Nationalsozialisten erringen zusammen mit den Konservativen eine knappe Mehrheit. Die anderen Parteien wurden durch die NSDAP, welche die erwünschte absolute Mehrheit um 6,1 Prozentpunkte verfehlt, massiv behindert.
    8. März 1933: Die von der KPD gewonnenen Reichstagsmandate werden dieser aberkannt; diese Parlamentssitze gelten als erloschen.
    11. März 1933: Beschluss über die Errichtung eines „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“, das zum 1. April 1933 seine Tätigkeit aufnimmt; Minister wird Joseph Goebbels.[11]
    20. März 1933: Errichtung des KZ Dachau in der Nähe von München. Genutzt zur Inhaftierung politisch missliebiger Personen, besonders der politisch linken Parteien.
    21. März 1933: Der „Tag von Potsdam“. Die konstituierende Sitzung des Reichstags (ohne Sozialdemokraten und Kommunisten) in der Potsdamer Garnisonkirche wird von Goebbels inszeniert, um die Harmonie zwischen dem alten Deutschland (repräsentiert von Paul von Hindenburg) und der „jungen Kraft“ (Hitlers NS-Bewegung) darzustellen.
    21. März 1933: Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung (Heimtückegesetz)[12]
    23. März 1933: Der Reichstag, nunmehr in der Krolloper tagend, stimmt im Beisein von bewaffneten SA- und SS-Einheiten über das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ab, das die legislative Gewalt in die Hände der Reichsregierung legen soll. Die Reichstagsabgeordneten der KPD können an der Abstimmung nicht mehr teilnehmen, da sie zuvor verfassungswidrig festgenommen wurden beziehungsweise aufgrund Todesdrohungen untertauchen mussten. Trotz dieser Umstände stimmen die anwesenden Abgeordneten der SPD, auch hier fehlen einige wegen Festnahme oder Flucht, gegen das Gesetz, während die Abgeordneten aller anderen Parteien dafür stimmen.
    24. März 1933: Veröffentlichung des auf vier Jahre befristeten Ermächtigungsgesetzes im Reichsgesetzblatt mit den Unterschriften des Reichskanzlers Hitler und des Reichspräsidenten Hindenburg.[13]
    31. März 1933: Das erste „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ löst die Landesparlamente auf und bestimmt deren Neubesetzung nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März. Die Landesregierungen werden zur Gesetzgebung ohne Zustimmung der Parlamente ermächtigt. Im zweiten Gesetz vom 7. April werden in den Ländern Reichsstatthalter eingesetzt, die für die Durchführung der „vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik“ sorgen sollen.
    März/April 1933: In zahlreichen unkontrollierten Verhaftungsaktionen durch SA und SS werden die Festgenommenen in SA-Keller oder „wilde“ Lager verschleppt.
    1. April 1933: Angeblich „spontane“ Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte in ganz Deutschland, die aber nicht den von den Nationalsozialisten erwünschten Anklang bei der Bevölkerung finden.
    7. April 1933: Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ermöglicht dem Regime die Entlassung politisch missliebiger und „nicht-arischer“ Beamter.
    2. Mai 1933: Schlag gegen die Gewerkschaften: Gewerkschaftshäuser werden von SA und NSBO besetzt; das Vermögen der Gewerkschaften wird beschlagnahmt, führende Funktionäre werden in „Schutzhaft“ genommen.
    10. Mai 1933: Bücherverbrennungen: In vielen Städten, unter anderem Berlin, Bremen, Dresden, Frankfurt, Hannover, München und Nürnberg, werden in einer organisierten Aktion Werke sozialistischer, pazifistischer, jüdischer und liberaler Autoren ins Feuer geworfen. Dies betrifft zum Beispiel Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Sigmund Freud, Erich Kästner, Heinrich Mann, Karl Marx, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold und Stefan Zweig.
    22. Juni 1933: Verbot der SPD wegen angeblichen Landes- und Hochverrats.
    27. Juni 1933: Rücktritt Hugenbergs und Selbstauflösung der DNVP auf Druck Hitlers.[14]
    5. Juli 1933: Selbstauflösung der Zentrumspartei.
    7. Juli 1933: Verordnung des Reichsministers des Innern zur Sicherung der Staatsführung.
    14. Juli 1933: Alle Parteien außer der NSDAP sind verboten oder haben sich selbst aufgelöst. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien begründet den Einparteienstaat: Neugründung und Fortbestand (anderer) politischer Parteien wird unter Strafe gestellt. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wird beschlossen und das Reichskonkordat passiert Hitlers Kabinett.[15]
    20. Juli 1933: Abschluss des Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl.
    12. November 1933: Erneute Reichstagswahl, eine Scheinwahl mit NSDAP-Einheitsliste, gekoppelt mit einer Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund.
    15. Dezember 1933: das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vereinheitlichte zum 1. Januar 1934 alle bis dahin in Preußen geltenden Kommunalverfassungen; Bürgermeister als Gemeindeleiter wurden ohne Wahl auf 12 Jahre berufen und konnten in der Gemeinde alle Entscheidungen ohne Gemeinderat treffen („Führerprinzip“).
    20. Januar 1934: „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ setzt das Führerprinzip in der Wirtschaft ein. Die DAF wird in die NSDAP eingegliedert.
    30. Januar 1934: Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ wird die föderale Struktur der Weimarer Republik aufgehoben. Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. Die Regierung erhält das Recht, neues Verfassungsrecht zu setzen.
    30. Juni 1934: Der angebliche „Röhm-Putsch“ dient als Vorwand für parteiinterne Säuberungen und eine weitere Machtkonzentration in der Partei. In der so genannten Nacht der langen Messer wird die Führung der SA zerschlagen. Auch ehemalige politische Gegner wie Kurt von Schleicher werden ermordet.
    2. August 1934: Reichspräsident Paul von Hindenburg stirbt auf Gut Neudeck, Hitler gibt sich den Titel „Führer und Reichskanzler“.
    19. August 1934: Volksabstimmung zur Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in der Person Adolf Hitlers. Am gleichen Tag wird die Reichswehr auf ihn vereidigt. Damit sind alle wichtigen Ämter auf ihn vereinigt: es gibt keinerlei Kontrollinstanzen mehr.
    1. April 1935: Die reichseinheitliche Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 tritt in Kraft: Sie schafft das bisherige föderalistisch strukturierte und oft nur noch auf dem Papier stehende Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder ab.


    Google und Wikipedia sind da sehr hilfreiche Partner ;)

    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung)