Schon klar, deswegen habe ich ja "in der Regel" geschrieben.
Was Bundestagsfraktionen usw. können, halte ich bei der Fragestellung für eher nicht relevant, es dürfte um Grundrechtsschutz des Einzelnen gehen.
Gegen Gesetze kann das Bundesverfassungsgericht dann vom Bürger direkt angerufen werden, wenn es diesem unzumutbar ist, zunächst zu warten, bis er selbst vom Gesetz durch einen Verwaltungsakt oder eine Gerichtsentscheidung betroffen ist und dann den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Gesetz eine Strafdrohung ausspricht und der Bürger darlegt, weswegen er voraussichtlich davon betroffen ist.
In den allermeisten Fällen, wird aber nicht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selbst direkt angegriffen, sondern es wird behauptet, die konkrete Anwendung durch Verwaltung und Rechtsprechung in einem Einzelfall stelle einen Verstoß gegen Grundrechte dar.
Tino255