Hi,
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Ansonsten fällt mir nur ein,dass sie ein Impressung anlegen müssen.
Stimmt. Das ist im TMG geregelt, da findest du bestimmt auch noch andere Informationen, die für deinen Vortrag nützlich sein könnten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf
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Ist es überhaupt möglich zu erkennen,welche IP-Adresse auf der Internetseite war?
Ja, ist es. Daran kann man eindeutig bestimmen, von welchem Rechner aus die Seite angesurft wurde. Darüber hinaus schickt der Browser auch noch diverse weitere Daten mit, z.B. welche Sprache, welches Betriebssystem, welche Browserversion und es können diverse Einstellungen ausgelesen werden.
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Könnte ich auf den Datenschutz der Internetseiten eingehen,damit sie die IP-Adressen nicht weitergeben.
Datenschutz ist auf jeden Fall ein zentrales Thema.
Hier geht es darum, was Firmen mit den Daten, die sie von ihren Besuchern bekommen, anstellen dürfen und was nicht. Interessant ist sicherlich auch ein Vergleich zwischen Deutschland/EU und den USA, da in den USA viel mehr erlaubt ist (und Facebook, Google, Apple, etc. haben ihren Sitz in den USA...).
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/…muss-drin-sein/
Dann gibt es auch noch so Sachen wie Werbung, meist von einigen wenigen Anbietern auf sehr vielen verschiedenen Seiten eingebunden. Dadurch können die Werbedienstleister das Surfverhalten von Nutzern über alle möglichen Webseiten hinweg verfolgen (Erkennung der Nutzer über IP-Adresse, Cookies, Supercookies oder Browserfingerprint).
Auch Facebook-Likebuttons, die gerne auf der eigenen Homepage (oder der Firmenhomepage) eingebunden werden, ermöglichen so ein Mitverfolgen.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/…ustom-audience/
LG nif7