EMPFEHLUNG: RAUCHER UNTER DRUCK?
Im Rahmen der jüngsten Betriebsvereinbarung verfasse ich als jugendlicher Vertreter des Betriebsrates eine Empfehlung zum Thema Rauchpausen am Arbeitsplatz.
Als Vorlage dient mir dazu dir Zeitungsartikel „Druck auf die Raucher steigt“ von Ulrich Dunst und Manfred Neuper, welcher am 13. Jänner 2012 in der Online-Ausgabe der Kleinen Zeitung publiziert wurde.
Jeder kann für sich selbst entscheiden, wann und wieviel er raucht. Doch in Sachen Arbeitsplatz sollten auch in unseren Reihen einige Regeln aufgestellt werden.
Viel zu oft führt es beim Thema Rauchen am Arbeitsplatz durch die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen beider Seiten zu Diskussionen.
Die zentrale Frage hinter der Debatte lautet, ob sich Nichtraucher benachteiligt fühlen, aufgrund zusätzlicher Pausen während der Arbeitszeit. Hier spalten sich die Meinungen, obwohl es dem Gesetzgeber egal ist, wie Arbeitnehmer/innen ihre Pause nützen. Wie dem auch sei, Fakt ist, dass ein gemäßigter Raucher im Durchschnitt etwa jede Stunde eine Zigarette konsumiert. Rechnet man hier eine geringe Fehlzeit von 5 Minuten, steht der Arbeitnehmer 40 Minuten nicht zur Verfügung. Für viele steht das Verlassen des Geschäftes oder des Betriebes nicht als Arbeitszeit und sollte somit nicht bezahlt werden. Diese Argumente der Nichtraucher gegenüber dem Rauchverbot halte ich für angemessen.
Ob in einem Unternehmen ein Rauchverbot verhängt werden soll, wird von Unternehmen zu Unternehmen ohnehin unterschiedlich geregelt, was ich ebenso als richtig empfinde.
Es sollte im Vorfeld klar definiert werden, ob und wann oder wo geraucht werden darf. Ein Fall in Kärnten zeigte, dass Mitarbeiter nur noch außerhalb der Arbeitszeit rauchen durften und dafür ausstechen mussten, was jedoch zu Kündigungen seitens der Angestellten führte. Andererseits beendeten einige Mitarbeiter/innen dadurch ihren Tabakkonsum. Wer wirklich nicht von der Zigarette lassen kann, der muss halt auch die Nachteile dessen in Kauf nehmen auch wenn es der Arbeitgeber zubilligt.
Laut Nichtraucherschutz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von Tabakrauch geschützt werden. Dies kann entweder durch ein Rauchverbot oder räumliche Trennung bewirkt werden. Dazu kommt, dass die Regeln rund um den Schutz von Nichtrauchern/innen am Arbeitsplatz kompliziert sind. Die Gesetzeslage zieht heute ein Rauchverbot für Aufenthaltsräume und Geschäftsräume und allen anderen Bereichen, die von Kunden betreten werden, vor.
Zusammenfassend empfehle ich deshalb, sich an die gegenwärtige Gesetzeslage zuhalten und die Einstellung von Nichtrauchern zu respektieren. Es handelt sind um einen nie endenden klassischen Kompromiss zwischen dem gerechtfertigten Interesse von Nichtraucherinnen vor dem Rauch geschützt zu werden und dem ebenso gerechtfertigten Interesse von Rauchern/-innen selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie zur Zigarette greifen wollen oder nicht. Eine Lösung für die Debatte in unserer Firma wäre, das Rauchen während der Arbeitszeit zu verbieten, um die anderen Mitarbeiterinnen zu respektieren.