Hallo liebe Community, (ich weiß nicht, ob dies das richtige Forum ist, da es sich hierbei um die Bewertung einer vergangen Hausaufgabe/Referat handelt)
wir haben neulich in einer Gruppe ein Referat zu einem Thema aus unserer Lektüre gehalten.
Zu diesem Referat sollten wir im Nachhinein noch ein Handout erstellen.
Auszug aus Wikipedia zur Definition des Handouts:
„Ein Thesenpapier (auch unter: Handout) ist ein wenige Seiten umfassendes Dokument, das häufig in Stichpunkten verfasst wird. Es kann der Unterstützung eines wissenschaftlichen Vortrags oder Referats dienen, indem es den Inhalt des mündlichen Vortrags in gebündelter Kurzform präsentiert.
Das Thesenpapier kann die freie Rede unterstützen und/oder für die Zuhörer die wichtigsten Aussagen des Referats zusammenfassen. Das Thesenpapier lehnt sich üblicherweise eng an die mündliche Darstellung an und enthält keine weiterführenden Informationen über den Vortrag hinaus.“
Bei unserem mündlichen Vortrag haben einige Aspekte (bzw. Informationen) gefehlt, die sich der Lehrer gewünscht hätte.
In unserem Handout stehen alle Aspekte, welche in unserem mündlichen Vortrag gesagt wurden. Logischerweise fehlen aber auch die Aspekte, die sich der Lehrer gewünscht hatte.
Laut der Definition und einigen Vorlagen vom „perfekten Handout“ soll in einem Handout aber nun mal eben genau das stehen, was in dem mündlichen Vortrag gesagt wurde. Es soll keine anderen oder weiterführenden Informationen enthalten.
Worum es uns nun geht: Unsere Inhalte des mündlichen Vortrags wurden mit 9 (3+) Punkten bewertet. Sprache und Vorbereitung mit jeweils 12 Punkten (2+). Und jetzt kommt der springende Punkt: Die Inhalte des Handouts wurden mit 9 Punkten bewertet.
Diese Bewertung finden wir nicht legitim, da alle wichtigen Informationen des Vortrags im Handout vorhanden sind. Wenn Informationen fehlen, dann fehlen sie logischerweise auch im Vortrag. Eine Erwähnung von Fakten im Handout, die im Vortrag nicht genannt wurden, wäre nicht logisch nachzuvollziehen, da ein Handout der Zusammenfassung dient. Doppelter Punktabzug ist deswegen hier nicht legitim und verstößt gegen das Verbot der Doppelbestrafung.
Ich hoffe ihr konntet das bis hierhin nachvollziehen. Nun würden wir gerne von Euch wissen, was ihr dazu meint.
Vielen Dank für das Lesen und ein besinnliches Weihnachtsfest!
JvN