HILFE BEI SOZIALKUNDE HAUSAUFGABE !!!

  • ich brauche dringend Hilfe bei meinen Sozialkunde aufgaben es sind nicht auch nicht viele!
    Es geht um den Bundesrat !
    1) wie wird der bundesrat gebildet?
    2) Beschreiben sie die aufgaben von Bundestag u. Bundesrat und ihr Zussammenwirken in einem Gesetzgebungsverfahren!

    dann gibt es noch ein's da muss ich sagen ob es richtig oder falsch ist ..
    1) Der Bundespräsident ist immer der Ministerpräsident eines Bundeslandes. ist das richtig oder falsch? bitte auch mit begründung.

    ich hoffe es kann mir jemand helfen ich brauche die antwort bis morgen :/
    & es ist sehr dringend ._.

  • Hier ein Textauszug aus einem meiner Abi-Lernzettel. Unter diesem Link habe ich dir bei file.-uplad einen Abi-Lernzettel " Politische Willensbildungsprozesse " hochgeladen ( Bewertung 15 PUNKTE ) 1. Link anklicken 2. Kleinen grünen Pfeil anklicken.

    Hier ist der Link : http://www.file-upload.net/download-67677…ozesse.doc.html

    Die Verfassungsorgane Deutschlands

    Der Bundestag:


    • 598 Abgeordnete, davon 299 aus Wahlkreisen, 299 aus Landeslisten + eventuell Überhangmandate
    • das einzige durch Wahl direkt vom Volk legitimiertes Staatsorgan auf Bundesebene
    • steht im Zentrum der parlamentarischen Demokratie
    • Bundesregierung bezieht Legitimation aus der mehrheitlichen Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag
    • Abgeordneten repräsentieren das Volk
    • Bundestag ist kein soziales Spiegelbild der Bevölkerung

    politische und rechtliche Stellung eines Abgeordneten im Bundestag:
    • soll Unabhängigkeit sichern
    • Merkmale:
     das freie Mandat (Art. 38, Abs.1, GG): die Abgeordneten sind vom fremden Willen rechtlich unabhängig, nicht an Weisungen und Aufträge gebunden → Schutz des Abgeordneten gegenüber seiner Partei, Abgeordnete können im Bundestag abweichende Meinungen von ihrer Fraktion annehmen, allerdings riskieren sie dabei bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden
     Indemnität: Abgeordnete dürfen für Äußerungen und Abstimmungen im Parlament nicht zur Verantwortung gezogen werden
     Immunität: Abgeordnete können für strafbare Handlungen nicht strafrechtlich verfolgt werden (es sei denn das Bundestagspräsidium hebt diese Regelung auf)
     Zeugnisverweigerungsrecht: Aussage vor Gericht kann verweigert werden, soweit diese in Zusammenhang mit ihrer Abgeordnetentätigkeit steht
     Diäten: Anspruch auf angemessene Vergütung ihrer Tätigkeiten. Das Ausmaß der zeitlichen Belastung schließt im Normalfall eine weitere berufliche Tätigkeit aus.

    Organisation und Arbeitsweise:

    • geregelt durch Geschäftsordnung

    Aufbau:
    • Bundespräsidium leitet Bundestagssitzungen
    • Vorsitz: Bundestagspräsident + Stellvertreter werden zu Beginn jeder Legislaturperiode vom BT gewählt (größte Fraktion stellt im Normalfall den Präsidenten)
    • Ältestenrat: besteht aus dem Präsidium und 23 erfahrenen Abgeordneten
     organisiert die Parlamentsarbeit
     legt die Tagesordnung von Plenums- und Ausschusssitzungen fest
     bestimmt Redezeit der Abgeordneten

    • Plenum (Vollversammlung des BT) : hier finden öffentliche Diskussionen politischer fragen und die Abstimmung über Gesetze statt
    • 20 Fachausschüsse:
     eigentliche Gesetzgebungsarbeit
     Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen entsprechen denen im Plenum
     die jeweiligen Experten unter den Abgeordneten für bestimmte Politikfelder diskutieren die meist von der Regierung vorgelegten Gesetzesvorschläge und legen dem Plenum ihre Fassung zur endgültigen Abstimmung vor
     tagen meistens nicht öffentlich

    Bedeutung der Fraktionen:
    • Bundestag ist ein Parteienparlament
    • Die Bundestagsabgeordneten einer Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen ( können auch aus unterschiedlichen Parteien stammen CDU/CSU)
    • Fraktion kann gebildet werden, wenn ihr mindestens 5% der Bundestagsabgeordneten angehören
    • Fraktionen steuern Tätigkeiten der Abgeordneten:
     entsenden Abgeordnete in Bundestagsausschüsse
     bestimmen die Redner in Plenardebatten
     legen in vorbereiteten Fraktionssitzungen die Haltung zu politischen Vorhaben fest
     Fraktionsdisziplin ↔ freies Mandat
     bei Abstimmungen, bei denen nicht die parteipolitische Linie, sondern das Gewissen des Einzelnen gefragt ist, gibt die Fraktionsführung den Fraktionsmitgliedern freie Hand zur Stimmabgabe

    Aufgaben des BT :

    • Wahlfunktion(Art. 93, 54, 94, Abs.1 GG): Wahl des Bundeskanzlers und mit ihm der Bundesregierung in der Folge einer Bundestagswahl, Wahl des Wehr- und Datenschutzbeauftragten, Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten und der Verfassungsrichter
    • Gesetzgebungsfunktion: Initiative, Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Dazu gehört u.a. das Budgetrecht
    • Kontrollfunktion: Kontrolle der Regierung
     öffentliche Kritik und Kontrolle durch die Oppositionsfraktionen
     Informationsrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung: Große und Kleine Anfrage (mündliche, schriftliche Stellungnahme, Fragestunde, usw.), Befragung der Bundesregierung im Anschluss an Kabinettssitzungen
     Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zur Untersuchung von Vorgängen, die die Regierung zu verantworten hat
     Überarbeitung der Gesetzesentwürfe der Regierung
     Aussprache der Verweigerung des Vertrauens bei der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers
     konstruktives Misstrauensvotum, d.h. der Bundestag kann durch die Wahl eines neuen Bundeskanzlers den amtierenden Kanzler stürzen
     Haushaltsrecht: Klassische Aufgabe des Bundestags ist die Diskussion und Verabschiedung der Gesetze und des Haushalts, der die für das jeweils nächste Jahr geplanten Ausgaben und Einnahmen des Bundes festlegt
    • Artikulationsfunktion: Der Bundestag ist öffentliches Forum für die Diskussion politischer Grundfragen und soll die politischen Anschauungen des Volkes repräsentieren (Öffentlichkeitsfunktion, Repräsentationsfunktion)


    Die Bundesregierung

    Wahl:
    • nach einer Bundestagswahl wählt der Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit
    • der Bundeskanzler benennt daraufhin die Minister
    • abschließend wird die gesamt Regierung förmlich vom Bundespräsidenten ernannt
    • wenn bei Bundestagswahlen keine der großen Parteien eine absolute Mehrheit erreicht (50,2%), ist für die Regierungsbildung in der Regel eine Koalition nötig, die ein gemeinsames Regierungsprogramm und die Aufteilung der Ministerposten vereinbaren
    • absolute Mehrheit erreichte bisher nur 1957 CDU/CSU unter Konrad Adenauer

    Zusammensetzung und Arbeitsweise:
    • Bundeskanzler und alle Bundesminister (Kabinett) tagen wöchentlich in Berlin unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers
    • Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz) und trägt damit die politische Verantwortung (Kanzlerprinzip)
     bestimmt über Zuschnitt der Ministerien und Auswahl der Minister
     steuert über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Außendarstellung der Regierung
    • innerhalb der vorgegebenen Richtlinien des Bundeskanzlers leitet jeder Minister sein Ressort selbstständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip)
    • Die wichtigsten Entscheidungen werden vom Kabinett gemeinsam gefällt . Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesministern wird eine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss getroffen (Kollegialprinzip)

    Aufgaben:
    • Lenkung der Politik
    • fasst politische Zielvorstellungen in Gesetzesentwürfe, die sie dann an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergibt
    • wichtige politische Entscheidungen werden im Vorfeld mit den Regierungsfraktionen im BT abgestimmt, um sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben beschlossen werden kann, ohne komplett geändert zu werden
    • außenpolitische Verhandlungen und Abschluss Völkerrechtlicher Verträge

    Rechte des Bundeskanzlers innerhalb der Regierung:
    • Kabinettsbildungsrecht (Art 64 GG): Bestimmung der Zusammensetzung der Regierung, Festlegung des Zuschnitts der Ministerien, und Festlegung der Minister
    • Richtlinienkompetenz (Art 65 GG): gibt den Fachministern die Grundlinien ihrer Politik vor
    • Vertrauensfrage: Mittel, das der Kanzler im Zusammenhang mit einer Sachfrage einsetzen kann, um die Regierungsfraktionen des BT zu disziplinieren und hinter sich zu einen


    Bedeutung einer Opposition
    o Opposition hat gleiche Chancen und gleiche Rechte wie die Regierung
    o Jede Gruppe hat die Chance an die Macht zu kommen
    o Opposition hat zu verhindern, dass zu allem, was die Regierung will untertanenhaft ja gesagt wird
    o Wirkt bei Diskussionen mit, kontrolliert die Regierung, Schranke gegen über Machtmissbrauch


    Der Bundesrat:

    Art. 23 und Art. 50 GG
    Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mit.

    Zusammensetzung und Befugnisse:
    • 69 Mitglieder (=Stimmen), die von den Landesregierungen bestellt und abgerufen werden
    • in die Sitzungen des Bundesrates entsenden die Regierungen der Bundesländer ihre Ministerpräsidenten/ Regierende Bürgermeister oder zuständige Minister
    • Je nach Bevölkerungszahl hat jedes Bundesland zwischen 3 (Hamburg) und 6 (Bayern) Stimmen
    • Jedes Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben
    • Vorsitz hat der Bundesratspräsident (wechselt jährlich unter den Ministern)
    • die Länder können durch den BR ihre spezifischen Interessen und ihre Verwaltungserfahrung in Bundesgesetze einbringen
    • BR kann eigene Gesetzesentwürfe in den Gesetzgebungsprozess einbringen
    • BR nimmt Stellung zu Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung
    • BR nimmt Einfluss auf europapolitische Aktivitäten des Bundes- soweit Länderinteressen berührt sind
    • Bundesrat + Bundestag = Legislative
     Zustimmungsgesetze: Vom BT beschlossene Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderer Weise berühren (z.B. Steuergesetze) muss der BR zustimmen
     Einspruchsgesetze: Der BR hat ein Einspruchsrecht, das vom BT überstimmt werden kann


    Der Bundespräsident:

    Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD mit Amtssitz in Berlin. Er repräsentiert die Einheit des Staates nach innen und außen.

    Wahl:
    • von Bundesversammlung(Bundestagsabgeordnete+ gleiche Zahl der Delegierten aus den Länderparlamenten) auf 5 Jahre gewählt
    • wählbar ist jeder Deutsche über 40 Jahre

    Aufgaben:
    • Prüfung, Unterzeichnung, Verkündung des formell korrekten Zustandekommens und der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Staatsnotar)
    • Auflösung der Bundestages (nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers)
    • Verkündung von Gesetzgebungsnotstand und Verteidigungsfall
    • Entscheidung über Begnadigung
    • Einflussnahme auf politische Diskussion (Bsp. Reden zu politischen Grundsatzfragen, Aufforderungen zu politischem Handeln)
    • Vorschlagsrecht für das Amt des Bundeskanzlers ( kann nur bei unklaren Mehrheitsverhältnissen nach Bundestagswahlen durch den Vorschlag eines Kandidaten die Wahl beeinflussen, im Normalfall schlägt er den Kandidaten vor, der die Parlamentsmehrheit hinter sich hat)
    • Ernennung von Bundeskanzler, Bundesministern und Bundesrichtern
    • Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen, die vorher durch die Regierung ausgehandelt wurden
    • formale, repräsentative Kompetenzen

    Das Bundesverfassungsgericht:

    das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht mit Sitz in Karlsruhe. Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane von Bund, Ländern sowie alle anderen Gerichte und Behörden in Deutschland.

    Wahl und Organisation:
     16 Richter (werden je zur hälfte vom Richterwahlausschuss des BT und BR mit 2/3 Mehrheit auf 12 Jahre gewählt)
     zwei Senate mit je 8 Richtern
     1. Senat: Grundrechtssenat: zuständig für Fragen der Auslegung der Artikel 1-17,19,20,33,38,101,103,104
     2. Senat: Staatsrechtssenat: Orangstreitigkeiten zwischen staatlichen Behörden und Parteiverbotsverfahren
     Maßstab: allein das GG

    Arten von Verfahren:
    • Organstreitigkeiten: Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesinstitutionen ( z.B. BT und Bundesregierung), zwischen Länderinstitutionen oder zwischen Bund und Ländern (vor allem über Zuständigkeiten/ Zustimmungspflichtigkeit von Gesetzen)
    • abstrakte Normenkontrolle: Klage von Verfassungsorganen wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen (auf Antrag von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder mindestens 1/3 des BT)
    • konkrete Normenkontrolle: Antrag eines Gerichts, das bei Urteilsfindung in einem Fall Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Gesetzes hat
    • Verfassungsbeschwerde: jeder Bürger kann nach Ausschöpfung des Rechtswegs über die ordentlichen Gerichte Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er glaubt, durch ein Gesetz, eine Verwaltungsentscheidung oder ein Gerichtsurteil in seinen Grundrechten verletzt zu sein.
    • Verwirkung von Grundrechten: Die Verwirkung von Grundrechten nach Art 18 GG wird vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

    Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts:
    • Konkretisierung der Normen des GG
    • Weiterentwicklung
    • Grundrechte müssen der gesellschaftlichen Entwicklung immer weiter angepasst werden
    • politische Opposition nutz Klagemöglichkeit um gegen Regierungshandeln oder gesetzliche Regelungen anzugehen
    • "Ersatzratgeber": Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber gelegentlich genau inhaltliche Vorgaben und Umsetzungsfristen vor



    Grober Ablauf eines Gesetzgebungsprozesses

    1. Akt
    a.) Wille etwas neu zu gestalten (ergibt sich aus Wahlprogramm, Koalitionsvertrag, Regierungserklärung)

    2. Akt
    a.) Regierungsvorlage wird von der Bundesregierung eingebracht
    b.) Information- und Kompetenzbeschaffung
    c.) daraus folgt der Referentenentwurf
    d.) Diese Kabinettsvorlage wird von dem Kabinett als Regierungsvorlage beschlossen

    3. Akt
    a.) Die Regierungsvorlage wird dem Bundesrat zur Prüfung vorgelegt (der BR kann Änderungsvorschläge einbringen)

    4. Akt
    a.) es folgt die erste Lesung im Bundestag (Entwurf im BT = Initiativantrag)
    b.) bei wichtigen politischen Angelegenheiten gibt es eine Generalaussprache
    c.) Der Entwurf wird an die Ausschüsse überwiesen
    d.) Prüfung, Veränderung der Gesetzesvorlage in den Ausschüssen
    e.) Zweite Lesung im BT, Diskussion der Bestimmungen des Entwurfs
    f.) es besteht die Möglichkeit Änderungsanträge zu stellen
    • geschieht dies gibt es eine wiederholte Ausschussphase
    g.) im BT wird abgestimmt
    h.) Dritte Lesung im Bundestag, Erörterung der grundsätzlichen Probleme
    i.) Schlussabstimmung im BT

    5. Akt
    a.) Prüfung des Gesetzes im Bundesrat
    b.) bei zustimmungspflichtigen Gesetzen hat der BR das absolute Vetorecht, das Gesetz kann blockiert werden
    c.) bei einem Veto wird ein Vermittlungsausschuss einberufen (50 : 50)
    d.) bei Einspruchsgesetzen hat der BR das suspensive Vetorecht, der Einspruch des BR kann vom BT mit der gleichen Mehrheit zurückgewiesen werden

    6. Akt
    a.) Unterzeichnung des Fachministers, Bundeskanzlers, Bundespräsidenten (formales und informelles Prüfungsrecht)
    b.) Verkündung im Bundesgesetzblatt

    2 Mal editiert, zuletzt von Vempi123 (2. November 2012 um 22:45)