Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem in BWR. Also ich stelle mal kurz die Aufgabe vor:
Es sind Pensionsrückstellungen für 200 Mitarbeiter zu bilden. Die Rückstellungen werden ausschließlich in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. der beizulegende Zeitwert für die Wertpapiere ist 60.000 €. Gegenüber jedem Mitarbeiter wird eine Pensionszusage von 350€ abgegeben.
Aufgabe: Wie ist die Pensionverpflichtung am Bilanzstichtag zu bilanzieren.
Jetzt stellt sich mir eine Frage. Ich weiß das die Lösung so lautet:
Der Zeitwert der Wertpapiere ist kleiner als der Barwert der garantierten Pensionszusagen. Die Rückstellung ist auf den Erfüllungsbetrag anzupassen. Der Erfüllungsbetrag ist abzuzinsen.
Muss ich jetzt einfach nur die 70.000€ die den Arbeitern insgesamt zugeschrieben worden sind abzinsen? Wenn ja was hat das für einen Sinn, ich kapiere den Zusammenhang noch nicht so wirklich....
Ich hoffe auf Antworten...
Danke!