Grundherrschaft und Lehnswesen

  • Zu erst einmal muss man sich darüber im klaren sein, was diese beiden Lebensformen bedeuten. Beide Formen sind insofern gleich, dass es sich im Grunde genommen darum handelt, dass ein Herr (kann aus Kirche, Adel und Königshaus stammen) Besitzer über das Land und bestimmter Rechte ist. Er kann sowohl Land als auch Rechte an sogenannte Untertanen oder Lehnsmänner auf Lebenszeit vergeben. Diese hat dafür bestimmte Dienste zu geben, wie zum Beispiel bestimmte Güter oder soziale Dienste (Begleitung bei Festen, Halten des Steigbügels).
    Anhand dieses Wissens kann man nun die Bedeutung für die mittelalterliche Gesellschaft erläutern. Es stellt die Grundlage für den Feudalismus dar, das heißt für die Ständegesellschaft. Der Herr ist das höchste Glied in der Gesellschaft und allen previligiert gegenüber. Er besitzt alles und die anderen Menschen der Gesellschaft müssen sich für Land an ihn wenden und dafür bestimmte Dienste erfüllen. Es stellt auch eine Abhängigkeit der Bevölkerung von ihrem Herrscher dar.
    Ich hoffe, dass es etwas hilfreich war! ;)

  • Ich muss zumindest in einer Hinsicht widersprechen: Die Ständegesellschaft war kein Resultat des Lehenswesens sondern das Lehenswesen war ein Resultat der Standesgesellschaft. Nehmen wir zum Beispiel die germanischen Herrscher, dann sieht man, dass im Laufe des Frühmittelalters die alten Stammesgebilde immer mehr zu Staaten zusammenwachsen. Unter der Führung eines Fürsten/Königs schließen sich mehrere Stämme zusammen, jeder unter der militärischen Führung ihrer Herzöge. Um die Verwaltung der komplexer werdenen Strukturen zu sichern wurden Ministerialien eingesetzt. Und da man es einfacher/natürlicher fand sich der Treue nur einer oder der eigenen Familie zu versichern wurden diese Posten mit der Zeit erblich. Aus dieser Verwaltungsstruktur und mit der Förderung durch die katholische Kirche entwickelte sich bereits im Frühmittelalter ein Adelssystem, dass auf Erbfolge basierte und als gottgegeben angesehen wurde. Nur die Geburt entschied über den Stand. Für einen Freien Bürger war es nur durch eine Kirchenlaufbahn oder durch den Schritt in die Unfreiheit überhaupt möglich den Stand zu verändern.

    Die Entstehung des Lehenssystems kommt aus dem Adelsstand. Einerseits wurden die Herzöge natürlich auch weiterhin als Herrscher über ihre jeweiligen Stämme und deren Länder beibehalten und andererseits wurden auch an die Ministerialien als Bezahlung für ihre Dienste und ihre Treue Ländereien verliehen. Dieses System wurde im Laufe der Zeit schließlich weitgehend zu dem Vereinheitlicht und durch Gesetze reguliert, was wir heute als Lehenswesen bezeichnen.

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