Hab hier einen Text den ich so kurz wie möglich zusammenfassen soll, hab aber keinen Plan wie, kann mir malmjemand eine schreiben, bitte.
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Die kirchliche Trauung gehört zu den Kasualien, den kirchlichen Amtshandlungen. Sie hat in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und bestimmten anderen Ländern nur kirchenrechtliche Relevanz. In Schweden, dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie Ländern mit Staatskirchen (z. B. Griechenland, Norwegen und Dänemark) entfaltet die kirchliche Trauung auch zivilrechtliche Wirkungen oder kann bei der Personenstandsbehörde angezeigt oder anerkannt werden. Wo es notwendig ist (so beispielsweise Österreich und bis zur Reform des Personenstandsgesetzes auch in Deutschland), muss das Paar vor der kirchlichen Eheschließung schon standesamtlich getraut sein. Die Ziviltrauung wird dann oft am selben Tag wenige Stunden vor der kirchlichen Zeremonie vorgenommen.
Die christliche Trauung ist an den Ritus beziehungsweise die Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden. Häufig wird den Brautleuten aber die Möglichkeit geboten, den Gottendienst im zulässigen Rahmen nach ihren Vorstellungen mitzugestalten. Die christliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.
Nach katholischem Verständnis erfolgt die eigentlich wirksame Eheschließung unmittelbar im Rahmen des kanonischen Trauungsaktes, während die evangelischen Kirchen in Deutschland die Trauungszeremonie in der Regel als Einsegnungsfeier anlässlich der bereits vor dem Standesbeamten gültig erfolgten Eheschließung auffassen.
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und mindestens ein Partner Mitglied der jeweiligen Kirche ist. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Kirchen den Pfarrern bzw. Kirchengemeindeleitungen vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. In der römisch-katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner oder mit einem Nichtchristen zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nicht-katholischen Partner nicht im Rahmen einer katholischen Trauungsfeier heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder, bei Ehen mit Nichtchristen, nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eine besondere Genehmigung einholen (Dispens von der Formpflicht).
Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. In einigen protestantischen Kirchen gibt es für homosexuelle Paare anlässlich ihrer Heirat oder Verpartnerung eine Feier zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Als erste europäische Territorialkirche ermöglicht die evangelisch-lutherische Kirche Schwedens Homosexuellen seit dem 1. November 2009 eine echte kirchliche Heirat.