Hallo!
Bin seit dem Wochenende an meiner Geschichtsarbeit, bei einer Nummer komme ich aber einfach nicht mehr weiter.
Die Aufgabe lautet:
Rousseau begründete die These, dass das Volk als der "wahre Souverän" an den politischen Entscheidungsprozessen möglichst auf allen Ebenen unmittelbar zubeteiligen sei.
Bedenken Sie, dass zwar die Weimarer Republik ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland parlamentarische Demokratien sind und nicht im Sinne Rousseaus als direkte Demokratie.
a) Nennen Sie für die Weimarer Zeit und für die Bundesrepublik solche Beispiele.
Für die Weimarer Zeit habe ich jetzt etwas über den Volksbescheid geschrieben. Für die Bundesrepublik habe ich etwas über Volkssouveränität geschrieben. Ist das die richtige Richtung oder ist das völlig falsch?
lg Luna