Hallo,
heute stand die schriftliche Englisch-Prüfung des Begabtenabitur`s an. Die Prüfung fand in den Räumen des Kultusministerium statt. Jedoch war es so, dass die Prüfung durch eine Gruppe, welche im Nebenraum scheinbar tagte, und im Gang meinte Lautstark diskutieren zu müssen, gestört wurde. Das ganze hat sich ca. 15 min. hingezogen, und nachdem die Aufsicht den Prüfungsraum verlassen hat, um die Gruppe zu bitten, doch bitte leiser zu sein, hatte sich diese jedoch danach immernoch lautstark unterhalten. Nach ein paar Minuten haben dann mehrere Schüler den Aufsehern gedeutet, dass sie doch was dagegen tun sollten weil man auf die Art und Weise keine Prüfung schreiben kann. Einer der Aufseher ging dann nochmal raus und dann war endlich, seitens der Gruppe vom Nebenraum, ruhe. Leider kam dann irgendwann ein schreiendes Kind, welches sich am Vorplatz scheinbar aufhielt , in`s Spiel. Die Fenster sind natürlich offen geblieben, und wahrscheinlich wären sie geschlossen worden, hätte ein Schüler nicht nochmals seine Konzentration auf die Arbeit unterbrochen um den Aufseher darauf hinzuweisen.
Ich frage mich eigentlich nur, was das soll?? Wenn schon eine Prüfung stattfindet, dann sollte sich zumindest in den Vorräumen und Gängen ein Hinweis befinden, dass eine Prüfung stattfindet. Und zum weiteren sollte der Aufseher doch von selbst checken, dass wenn ein Kind am heulen ist, man schnellstmöglich die Fenster schliesst.
Ich hatte schon einige Prüfungen in meinem Leben, aber das war wirklich die schlimmste.
Mich würde mal interessieren, ob es nicht Regelungen gibt, die diese Fälle klar definieren. Es kann doch nicht sein, dass man mal eben ne Abiturprüfung durchführt, ohne zu gewährleisten, dass sich die Lautstärke in einem gewissen Rahmen befindet.