Hilfsmittel - Abiturprüfung

  • Hallo,

    die Abiturprüfung steht an, und da hätte ich ein paar Fragen bzgl. der Hilfsmittel.

    In der Prüfungsordnung habe ich folgendes gefunden:

    "Die Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keine Kommentare enthalten. Verweisungen sind – außer bei Formelsammlungen – gestattet. "


    D.h. doch im Klartext, dass ich in meinem Dictionary einzelne Passagen mit einem Textmarker hervorheben darf, und mit Pagemarker für mich wichtige Seiten bekleben darf, um die Suche in der Prüfung zu erleichtern.


    Ist das wirklich erlaubt, oder kann es deswegen Stress in der Prüfung geben?

  • Wenn eigene Wörterbücher überhaupt zulässig sind, dann sind Markierungen offensichtlich erlaubt.

    Fehler, Ausdruck, Erklärung nötig
    Keine Korrekturen per Privatnachricht.

  • Hört sich nach "ist erlaubt" an. Wenn du ganz sicher gehen willst, beklebst du einfach alles mit Klebezetteln, die kannst du im "Notfall" wieder rausnehmen.

    Musiker

  • Hallo danke für die Antworten.

    Meine Lehrerin meinte dass es eher nicht erlaubt ist, sie es aber nicht sicher sagen kann. Deswegen hatte ich Zweifel.

    Ich habe aber jetzt mit einer Aufseherin vom Kultusministerium gesprochen und sie meinte es ist kein Problem. Es dürfen nur keine Übersetzungen etc. darin enthalten sein.