Grundrechtsverstoß?

  • Hey.. ich habe eine Hausaufgabe auf und nämlich Was passiert beim Grundrechtsverstoß? :confused:habe mich schon probiert schlau zu machen, finde jedoch nichts, ich weiß nur , dass man dann zum Bundesverfassungsgericht muss..
    wäre echt nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet was dann passiert?

    Lg Emma :)

  • Hallo,

    deine Frage ist viel zu ungenau, dass dir jemand wirklich helfen könnte.

    Um welche Jahrgangsstufe geht es denn und wie genau lautet die Aufgabenstellung?

    Unter der Aufgabenstellung, was bei einem Grundrechtsverstoß denn passiert, kann ich mir nur wenig vorstellen.

    Das Bundesverfassungsgericht kann man übrigens in der Regel nur ganz zuletzt anrufen, nachdem man den sonstigen Rechtsweg über die "normalen" Gerichte wie Amtsgericht, Landgericht usw. erfolglos beschritten hat, siehe hierzu § 90 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, z. B. hier zu lesen: http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html

    Mehr, wenn ich mehr über die Aufgabenstellung weiß.

  • Hallo,


    Das Bundesverfassungsgericht kann man übrigens in der Regel nur ganz zuletzt anrufen, nachdem man den sonstigen Rechtsweg über die "normalen" Gerichte wie Amtsgericht, Landgericht usw. erfolglos beschritten hat, siehe hierzu § 90 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, z. B. hier zu lesen: http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html
    .

    lies Abs.2 noch mal genauer: der Rechtsweg muss nicht ausgeschöpft werden, wenn der Rechtssuchende in der Zeit des langen Rechtsweges Schaden erleiden würde; darüberhinaus ist das BVG als dritte Staatsgewalt zuständig für die Überprüfung der Verfassungsmäßiglkeit von Gesetzen - es kann daher sowohl von Einzelnen als auch von Betroffenengruppen oder Parteien immer direkt angefurden werden.


    Flo

  • Schon klar, deswegen habe ich ja "in der Regel" geschrieben.

    Was Bundestagsfraktionen usw. können, halte ich bei der Fragestellung für eher nicht relevant, es dürfte um Grundrechtsschutz des Einzelnen gehen.

    Gegen Gesetze kann das Bundesverfassungsgericht dann vom Bürger direkt angerufen werden, wenn es diesem unzumutbar ist, zunächst zu warten, bis er selbst vom Gesetz durch einen Verwaltungsakt oder eine Gerichtsentscheidung betroffen ist und dann den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Gesetz eine Strafdrohung ausspricht und der Bürger darlegt, weswegen er voraussichtlich davon betroffen ist.

    In den allermeisten Fällen, wird aber nicht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selbst direkt angegriffen, sondern es wird behauptet, die konkrete Anwendung durch Verwaltung und Rechtsprechung in einem Einzelfall stelle einen Verstoß gegen Grundrechte dar.


    Tino255