Hey, brauche dringend Hilfe
Bin dankbar für jede Antwort
In Artikel 2 unserer Verfassung, des Grundgesetzes, heißt es in Absatz 1:
"Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Erörtern Sie:
Fördert dieses Grundrecht soziale Ungleichheit?
Steht es im Wiederspruch zum Sozialstaatsprinzip?