• Hey, brauche dringend Hilfe

    Bin dankbar für jede Antwort


    In Artikel 2 unserer Verfassung, des Grundgesetzes, heißt es in Absatz 1:

    "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

    Erörtern Sie:

    Fördert dieses Grundrecht soziale Ungleichheit?

    Steht es im Wiederspruch zum Sozialstaatsprinzip?