• heyy,

    Ich brauche dringend eure Hilfe.

    Bin dankbar für jede Antwort.


    1. In einem Hamburger Gymnasium erhalten im Sportunerricht Anfang der 8. Klasse Mädchen beim 100-m-Lauf für die Zeit 14,8 sec die Note 1, Jungen für 14,8 sec aber nur Note 2. Für eine 1 müssen sie 14,0 sec schnell sein.

    Erörtern Sie:

    a) Unter welchem Gesichtspunkt ist das Verhalten der Sportlehrer gerecht, unter welchem Gesichtspunkt ungerecht? Verwenden Sie dabei die Begriffe Leistungsprinzip und Bedürftigkeitsprinzip.

    b) Stellen Sie eine Verbindung her zum Sozialstaatsprinzip, das den Staat verpflichtet, die Auswirkungen (sozialer) Ungleichheiten abzumildern. Geben Sie Beispiele für die Anwendung dieses Sozialstaatsprinzips in Deutschland.


    2. In Artikel 2 unserer Verfassung, des Grundgesetzes, heißt es in Absatz 1:

    "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

    Erörtern Sie:

    Fördert dieses Grundrecht soziale Ungleichheit?

    Steht es im Wiederspruch zum Sozialstaatsprinzip?

  • Gerne helfe ich dir bei dieser sportiven Frage auf die Sprünge:

    a) Nach dem Leistungsprinzip findet eine Verteilung nach Leistung statt – wer mehr leistet, bekommt auch mehr. Nach dem Leistungsprinzip ist die grundsätzliche Herangehensweise, dass bei schnelleren Laufleistung bessere Noten winken, natürlich erst einmal gerecht. Jedoch unterscheidet das Leistungsprinzip nur zwischen guten und schlechten Leistungen, unabhängig davon, wer diese erbringt. Dort einen Unterschied zwischen Jungen und Mädchen zu machen, ist nach diesem Prinzip also ungerecht.

    Nach dem Bedürftigkeitsprinzip wird entschieden, ob eine Person ein Anrecht und Unterstützung hat oder nicht und auch, wie hoch diese Unterstützung ausfallen soll. Es wird also mit der durchschnittlich verminderten körperlichen Leistungsfähigkeit von Mädchen argumentiert und gemäß dem Bedürftigkeitsprinzip die Leistungsschwelle demnach angepasst. Aus dieser Perspektive sind die Notengrenzen für unterschiedliche Laufzeiten also gerecht.

    b) Dieses Prinzip findet im Sozialstaat vielfach Anwendung. Um Leistungen des Sozialstaates zu erhalten, gibt es klare Kriterien. Die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung zieht daher alles Mögliche (Grad der Behinderung, Ersparnisse, Leben in einer Bedarfsgemeinschaft, ...) mit ein und entscheidet aufgrund der Höhe der Bedürftigkeit auch über die Höhe der Unterstützung.

    Mit diesem Wissen kannst du sicherlich auch Frage 2 beantworten. Viel Erfolg. :)

  • Ich hätte die Fragen anders beantwortet indem ich darauf verweise, dass es anstelle einem Bedürfrigkeitsprinzip und Leistungsprinzip ein Entschädigungsprinzip geben sollte da beide Prinzipe zuvor frauenfeindlich also ungerecht gegenüber Frauen sind.

    Das Verhalten der Lehrer Mädchen bei geringerer sportlicher Leistung höher zu bewerten ist immer frauenfeindlich (ungerecht), da es Mädchen nicht anspornt ihr wahres Potenzial zu zeigen und auch noch für Minderleistungen belohnt und sich nur auf biologistische Thesen zur physischen Unterlegenheit der Mädchen gegenüber Jungen stützt. Mädchen internalisieren so, dass sie Jungen angeblich unterlegen wären.

    Mädchen die die vorgegebene Leistung nicht erreichen, sind darin zu unterstützen, dass sie sie erreichen oder zu entschädigen (falls körperliche Behinderung oder Krankheiten oder soziale Zwänge vorliegen) und damit mit den Gewinnenden gleichzustellen.

    Der Absatz im Grundgesetz unterbindet aufgrund seiner schwammigen Ausführung keine Diskriminierung derer, die dem vorherrschenden reinen Leistungsprinzip nicht entsprechen. Das Bedürftigkeitsprinzip findet nur durch medizinischen Einfluss anwendung (Behinderung, Syndrome, Krankheiten) aber ignoriert soziale Privileg- und Diskriminierungsstrukturen die auf die diskriminierten Gruppen in unserer Gesellschaft einwirken.

    Ein Entschädigungsprinzip fokussiert sich auf Merkmale die in unserer Gesellschaft als unerwünscht gelten und vergütet die Merkmalsträgerinnen ohne die Probleme in oder an ihnen zu suchen. Es funktioniert ganz ohne Sanktionen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chriskevin (8. Januar 2023 um 20:45)