• Hallo,

    ich hab vor zwei Jahren eine Abmahnung von meinem AG erhalten. Seit dem habe ich immer noch ein komisches Gefühl bei der Arbeit. Wann verjährt eine Abmahnung ?

    Und kann ich auch wenn die Abmahnung verjährt ist dirket gekündigt werden oder bedarf es eine erneute Abmahnung?

    Grüße

  • Hey,

    sobald ich weis verjährt eine Abmahnung im Grunde nie.
    Allerdings hast du dich ja danach Ordnungsgemäß verhalten, daher darf dein Arbeitgeber diese nicht mehr als Grund für ein Kündigung nehmen.
    Du kannst dich auf der Seite: https://www.abmahnung.org/verjaehrung/ genauer informieren.
    Da steht unter anderem auch das eine Abmahnung nach ne bestimmte Zeit an wichtigkeit verliert.

    MFg

  • Hey danke für die Antwort!
    also in dem text wo du verlinkt hast steht, dass ich einen anspruch auch entfernung aus der Personalakte nach zwei Jahren habe. Aber ob ich dagegen wirklich klage, weiß ich noch nicht....Will das ganze nicht wieder aufrollen.
    Also meinst du ich mache mir da nur zu viele Gedanken?