• Hallo,

    ich wollte noch eine Frage stellen. Es geht um mein Freund, der hatte einen Autounfall.
    Es war auf der Autobahn mit unbegrenzte Geschwindigkeit. Er führ links mit 220 km/h. Auf der Mittelspur war
    gerade ein Autofahrer dabei einen Lkw zu überholen und plötzliche wollte noch ein Golf den Fahrer in der Miete überholen und kam auf die Linke spur.
    Hier wurde dan sein Weg gespeert und er musste bremsen und kam dabei ins schleudern und Verletzte sich.
    Auf den Deutschen Straßen gilt ja allgemein das Rechtsfahrgebot, wie auf der folgenden Seite beschrieben:
    https://bussgeld.org/pkw/rechtsfahrgebot/
    Wer hat den jetz in dem Fall das Rechtsfahrgebot missachtet?

    Liebe Grüße

  • Hier hat niemand das Rechtsfahrgebot missachtet, da alle Beteiligten gerade ein anderes Fahrzeug überholt haben und in so einem Fall links gefahren werden darf. Es trägt meist derjenige die Schuld, der die Spur gewechselt hat, in diesem Fall also der Fahrer, der den Golf überholen wollte. Dieser hätte sicherstellen müssen, dass er durch sein Ausscheren keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert.

  • Es kann natürlich sein, dass er mit an die (Wetter)verhältnisse (Regen, Dunkelheit, wenig Fahrerfahrung,...) unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist. Dann müssen auch diese Umstände beachtet werden, um die Schuldfrage klären zu können.

  • Ja um die Schnelligkeit geht es da nicht unbedingt. Also klar, bei 3 kmh sollte nichts passieren, aber auch bei 15 kmh könnte was passieren, wenn du falsch auf dem Boden aufschlägst oder so :shock: