halli hallo,
ich habe vor in den nächsten Sommerferien eine einmonatiges, freiwilliges Praktikum zu absolvieren und wollte mich eventuell Ende des Jahre anfangen zu bewerben.
Nun wollen manche Betriebe schon bei der Bewerbung eine Gehaltsvorstellung haben.
Ich würde schon gern Geld bekommen, aber eigentlich ist das eher zweitrangig.
Ich habe immer gedacht man bekommt eh nicht viel.
Jetzt meinte ein Kumpel aber, dass man Mindestlohn bekommt
Das wäre natürlich krass... soviel Geld will ich nicht liegen lassen.
Jetzt hab ich gelesen und auf http://www.arbeitsvertrag.org/praktikum/ steht, dass:
Mindestlohn für ein Praktikum erhalten alle, die:
- kein Pflichtpraktikum absolvieren: Die Dauer eines solchen Praktikums ist für die Zahlung des Mindestlohns nicht relevant. Betroffen hiervon sind Personengruppen wie Referendare der Rechtswissenschaften und Medizinstudenten im praktischen Jahr.
- kein bis zu drei Monate dauerndes Vorpraktikum zur Vorbereitung auf eine künftige Berufsausbildung bzw. ein anstehendes Studium ableisten
- kein bis zu drei Monate dauerndes Hochschulpraktikum, das neben dem Studium oder einer Berufsausbildung abgeleistet wird, wenn nicht vorher schon einmal ein Praktikumsverhältnis mit dem identischen Ausbildenden existierte.
Ein einmonatiges Schülerpraktikum müsste da ja eigentlich drunter fallen oder?
Also kann ich so "frech" sein und Mindestlohn verlangen oder würdet ihr davon abraten?
gruß,
unb3