Mindestlohn im Praktikum?

  • halli hallo,

    ich habe vor in den nächsten Sommerferien eine einmonatiges, freiwilliges Praktikum zu absolvieren und wollte mich eventuell Ende des Jahre anfangen zu bewerben.
    Nun wollen manche Betriebe schon bei der Bewerbung eine Gehaltsvorstellung haben.
    Ich würde schon gern Geld bekommen, aber eigentlich ist das eher zweitrangig.
    Ich habe immer gedacht man bekommt eh nicht viel.
    Jetzt meinte ein Kumpel aber, dass man Mindestlohn bekommt :shock:
    Das wäre natürlich krass... soviel Geld will ich nicht liegen lassen.
    Jetzt hab ich gelesen und auf http://www.arbeitsvertrag.org/praktikum/ steht, dass:

    Mindestlohn für ein Praktikum erhalten alle, die:

    • kein Pflichtpraktikum absolvieren: Die Dauer eines solchen Praktikums ist für die Zahlung des Mindestlohns nicht relevant. Betroffen hiervon sind Personengruppen wie Referendare der Rechtswissenschaften und Medizinstudenten im praktischen Jahr.
    • kein bis zu drei Monate dauerndes Vorpraktikum zur Vorbereitung auf eine künftige Berufsausbildung bzw. ein anstehendes Studium ableisten
    • kein bis zu drei Monate dauerndes Hochschulpraktikum, das neben dem Studium oder einer Berufsausbildung abgeleistet wird, wenn nicht vorher schon einmal ein Praktikumsverhältnis mit dem identischen Ausbildenden existierte.

    Ein einmonatiges Schülerpraktikum müsste da ja eigentlich drunter fallen oder?
    Also kann ich so "frech" sein und Mindestlohn verlangen oder würdet ihr davon abraten?

    gruß,
    unb3

  • Ich weiß nicht ob ich es falsch gehört hatte oder verstanden habe, aber ich dachte immer das Praktikum muss mindestens 3 Monate dauern und freiwillig sein.
    Aber anscheinend ja nicht. Ich würde das Thema aber wenn dann eher locker ansprechen, also nicht frech sein. Zur Not kannst du ja auch 1 Monat so "arbeiten",
    nicht dass es deshalb scheitert.

  • Ja denk ich auch Luilu.
    Ich will auch nicht, dass es am Geld scheitert.
    Aber die wollen halt meine Gehaltsvorstellung wissen :/
    Ich denke ich machs einfach so, dass ich bei der einen Firma einfach einmal anrufe und vielleicht hab ich ja jemand Nettes am Telefon, der mir da weiterhelfen kann.. weil unsere "Berufsberatung" an der Schule weiß auch nix :roll:

  • Hallo,

    also da du nur einmonatiges Praktikum machst ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet dich zu bezahlen, die Mindestlohnregelung greift erst ab 3 Monaten und dann auch nur bei freiwilligen Praktika. Aus diesem Grund würde ich an deiner Stelle eher tief stapeln, wenn dich dein Arbeitgeber nach deinen Gehaltsvorstellungen fragt. Da du gefragt wirst, möchten sie dir vermutlich was zahlen, wollen aber sehen wie du dich einschätzt. Du solltest die Frage aber auf jeden Fall beantworten.
    Die meisten Praktika, bei denen der Betrieb nicht verpflichtet ist etwas zu zahlen, vergüten die Praktika mit 450-600€.

    Liebe Grüße

  • In vielen Unternehmen werden 3-6 monatige Praktika mittlerweile vergütet, was ich nur angemessen finde, da man oft die gleiche arbeit hat wie ein Angestellter und auch Vollzeit im Betriebt arbeit leistet. Dabei ist es egal ob es ein freiwilliges Praktikum ist oder ein zum Studium dazugehördendes Pflichtpraktikum. :)

  • Deshalb behalten Unternehmen ihre Praktikanten nicht länger als 3 Monate, außer es ist an die Ausbildung gekoppelt und ein Pflichtpraktikum (das muss ja auch nicht vergütet werden)