Hallo Leute,
unser Rechtskundelehrer hat uns eine wunderschöne Aufgabe gegeben.
Aufgabe: "Der verstorbene Herr Klein hinterlässt seiner Ehefrau und beiden erbberechtigten Töchtern ein Erbvermögen von 300.000 € bar. Das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe betrug für Herrn Klein 0 €. Der Zugewinn der Ehefrau beträgt 20.000€. Unterscheide Sie die rechtlichen Folgen zum Einen nach dem Erbrecht und zum Anderen nach dem Güterrecht."
Jetzt zum Problem: Ich war leider lange durch Krankheit verhindert und habe somit die grundlegende Themenbehandlung im Unterricht nicht mit bekommen. Aus dem BGB werd ich leider nicht richtig schlau.
Gibt es hier jemanden, der mir einen Denkanstoß geben kann oder weiß, wo sowas einfach erklärt ist oder es natürlich verständlich erklären kann?
Ich hoffe auf positive Antworten.
Mit freundlichen Güßen