Rechnungswesen-Bestimmungslandprinzip

  • Guten Abend,

    wir hatten uns mit Sonderfällen im Beschaffungs- und Absatzbereich beschäftigt.
    Insbesondere mit dem Bestimmungslandprinzip.

    Bsp.

    Die Papierfabrik Broschek KG in Bonn , verkauft am 10. Januar an eine französische Druckerei in Marseille Druckpapier im Wert von netto 35.000€ mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen.

    Der Buchungssatz den wir gebildet haben lautet:

    2400 Forderung an 5060 Erlöse aus innergemeinschaftlicher Lieferung. Betrag : 35000€


    Wieso ist dieser Buchungssatz umsatzsteuerfrei?


    Mit freundlichen Grüßen tragosso

  • Da es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung (innerhalb der EU) handelt, ist dieser buchungssatz steuerfrei.


    Da die Firma in Deutschland es innerhalb der EU an Frankreich verkauft ist unserer Buchungssatz ohne Umsatzsteuer.
    Hat die französische Firma nun Umsatzsteuer oder Vorsteuer in seinem Buchungssatz?
    Vorsteuer oder,weil sie sich ja was kaufen.???