Guten Abend,
wir hatten uns mit Sonderfällen im Beschaffungs- und Absatzbereich beschäftigt.
Insbesondere mit dem Bestimmungslandprinzip.
Bsp.
Die Papierfabrik Broschek KG in Bonn , verkauft am 10. Januar an eine französische Druckerei in Marseille Druckpapier im Wert von netto 35.000€ mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen.
Der Buchungssatz den wir gebildet haben lautet:
2400 Forderung an 5060 Erlöse aus innergemeinschaftlicher Lieferung. Betrag : 35000€
Wieso ist dieser Buchungssatz umsatzsteuerfrei?
Mit freundlichen Grüßen tragosso