Otfried Höffe (1943) Merkmale der Gerechtigkeit

  • Otfried Höffe (1943)


    Wo ein Überfluss seitens der Natur herrscht, wird die Gerechtigkeit aber nur weitgehend, nicht vollständig arbeitslos. Gefragt ist die Gerechtigkeit im gesamten Bereich der menschlichen Beziehungen, so wohl denen der kooperation als auch der Konkurenz, sofern dabei widerstreitende Interessen, Ansprüche oder Pflichten auftauchen. Wer angesichts von Konflikten nach Gerechtigkeit verlangt, setzt aufseiten der Subjekte zweierlei voraus: dass die beziehungen zwischen ihnen unterschiedlich ausfallen können, und dass die jeweilige Gestalt nicht nur von einer äußeren Instanz, etwa von der Natur oder von Systemerfordernissen abhängt. Mindestens tweilweise muss die Gestalt handlungsfähigen Wesen, nämlich natürlichen oder juristischen Personen, zuzurechnen sein.

    Im Rahmen der Sozialmoral betrifft die Gerechtigkeit nur einen kleinen, den geschuldeten Teil: die sogenannten Rechtspflichten bzw. die Rechtsmoral. Während man bei Verstößen gegen Tugendpflichten wie Mitleid, Wohltätigkeit Großzügigkeit auch Dankbarkeit und die Bereitschaft zu verzeihen, enttäuscht ist, regen sich bei Gerechtigkeitsverstößen Empörung und Protest. Die Anerkennung von Tugendpflichten kann man vom anderen nur erbitten und erhoffen, die der Gerechtigkeit dagegen verlangen.


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