• Ich hätte noch einen weiteren Buchungssatz:

    Die Telefonrechnung für März (gemietete Anlage) wird mit 1785,00 € (1500,00€ netto + 285,00€ UST) durch Bankabbuchung beglichen .Der private Nutzungsanteil beträgt 250,00€ netto + UST.

    Erster Teil des Buchungssatzes lautet:

    Aufw. für Telekommunikation 1500,00
    + Vorsteuer 285,00
    an Bank 1785,00

    Damit habe ich keine Probleme ,aber mit dem zweiten Teil habe ich Probleme.

    Privat 297,50 €
    an Entnahme von Gegenständen und Leistungen 250,00€
    + VORSTEUER 47,50€

    Wieso kommt da nach EGUSL Vorsteuer hin???
    Ich dachte immer Vorsteuer wäre auf der Soll seite und Umsatzsteuer auf der Haben.
    Meine Lehrerin meinte, dass liegt daran da eine Rechnung korrigiert wird.
    Könntet ihr mir das nochmal erklären,wie ich das zu verstehen habe?
    Ich hatte da zuerst Umsatzsteuer hingeschrieben gehabt.


    Mit freundlichen Grüßen

    tragosso

  • Ist es beim zweiten Buchungssatz wirklich

    Privat 297,50 €
    an Entnahme von Gegenständen und Leistungen 250,00€
    + VORSTEUER 47,50€

    ??
    Ich bin mir da beim EGUSL unsicher,muss ich es nicht durch Telekommunikationsaufwand tauschen?

  • Ist es beim zweiten Buchungssatz wirklich

    Privat 297,50 €
    an Entnahme von Gegenständen und Leistungen 250,00€
    + VORSTEUER 47,50€

    ??
    Ich bin mir da beim EGUSL unsicher,muss ich es nicht durch Telekommunikationsaufwand tauschen?


    Privatentnahmen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Also muss die Vorsteuer (die das Unternehmen ja vom Finanzamt zurückbekommt) korrigiert werden. Das geschieht durch den gegenteiligen Buchungssatz: war es vorher "VSt ist" es jetzt "an VSt". Damit hat die Vorsteuer nur den Umfang der gewerblich genutzten Leistungen, der privat genutzte Umfang wurde wieder zurückgebucht.

    Das geht aber nur bei der Vorsteuer. Man kann EGUSL nicht durch Telekommunikationsaufwand tauschen, denn die Leistung wurde ja erbracht. Würde man Telekommunikationsaufwand nehmen, wäre es so, als ob es nie stattgefunden hätte. Das wäre nur richtig, wenn man eine falsche Rechnung eingebucht hätte und sie jetzt korrigieren wollte. Die Einnahmen aus EGUSL gehen in den Unternehmensgewinn ein.

  • Hallo!

    Ich bin mir auch gerade nicht wirklich sicher, ob

    Privat 297,50 €
    an Entnahme von Gegenständen und Leistungen 250,00€
    + VORSTEUER 47,50€

    wirklich die richtige Lösung ist.

  • Wie "Gast" am 28.11.2014 geschrieben hat, stimmen die Buchungssätze. Vllt. noch zur Ergänzung muss die "Privatentnahme" zum Einstandswert des eingekauften Produktes bzw. Dienstleistung erfolgen.