Hallo an alle und ein gutes neues.
Ich bin neu hier, werde mich auch noch ausführlich vorstellen. Ich habe mit ein paar Fragen der Staatskunde Hausaufgabe Probleme. Hier die Fragen mit denen ich nicht klarkomm:
1. Auf welchen verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Wegen könnte Die Linke versuchen, ihr Ziel als Gesetzesvorlage einzubringen?
2. Welche Mehrheiten sind im laufenden Gesetzgebungsverfahren für eine derartige Gesetzesänderung erforderlich?
3. Wie setzt sich die Bay. Staatsregierung zusammen?
4. Wie fasst die Bay. Staatsregierung ihre Beschlüsse?
5. Wie führt ein Staatsminister (z.b. Bay. Innenminister) seinen Geschäftsbereich (Ministerium) und wie nennt man dieses Prinzip?
6. Wer ist Bay. Staatsminister der Finanzen, wie heißt das Ministerium, das im als Minister übertragen wurde und wie heißen die Staatssekretäre, die ihn unterstützen?
7. Könnte das Bay. Innenministerium eine rechtsextreme Vereinigung die keine Partei im Sinn des Parteiengesetzes ist, nur in Bayern an Universitäten tätig ist und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, verbieten, wenn ja wie würde das Verbot erfolgen?
8. Könnte der Bay. Innenminister wenn die Staatsregierung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, aufgrund dieses Beschlusses eine Gesetzesvorlage im Landtag einbringen?
9. Könnte die Bay. Staatsregierung selbst einen Antrag auf Verbot der NPD stellen? Hätte die Bay. Staatsregierung in anderer Weise die Möglichkeit einen Verbotsantrag zumindest zu unterstützen?
Wir sollen, wenn möglich auch die einschlägigen Fundstellen im Grundgesetz bzw. in der Bayerischen Verfassung nennen. Also wenn sich jemand damit auskennt wäre umso besser.
Freu mich schon auf eure Antworten und hoffe bald von euch zu hören.
LG
Manuela